Kurzfassung der Fracht und Zahlungsbedingungen der Firma absolut bikes GmbH

Versand

Bis 500.-EUR Auftragswert berechnen wir eine Frachtkostenpauschale von
4,95 EUR netto - Bei Nachnahmesendungen berechnen wir 9,90 EUR netto pro Auftrag.

Ab 500.-EUR Auftragswert liefern wir frachtkostenfrei.

Nachlieferungen aus einem Auftrag sind frachtkostenfrei, ausser bei Nachnahmesendungen.

Nicht lieferbare Artikel werden in Rückstand genommen.

Rückstände können jederzeit schriftlich storniert werden.

Zahlung

Ausschließlich per Lastschriftermächtigung / Abbuchungsauftrag / Nachnahme oder nach schriftlicher Sondervereinbarung.

Die Nachnahmegebühren trägt der Käufer.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma absolut bikes GmbH

1.       Allgemeines

1.1     Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung.

1.2     Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir Sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir Sie schriftlich bestätigen.

1.3     Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

2.       Lieferung

2.1     Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf eines unserer Fahrzeuge verladen worden ist.

2.2     Etwaige Beschädigungen sind sofort bei Empfang der Ware auf den Transportpapieren bescheinigen zu lassen. Der Besteller hat unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen und uns zu benachrichtigen.

2.3     Beanstandungen wegen fehlender Teile sind uns spätestens innerhalb von einer Woche nach Eingang der Sendung bzw. Übergabe anzuzeigen.

2.4     Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

2.5     Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferpflicht ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

3.       Berechnung

3.1     Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Lager, ohne Verpackung.

3.2     Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Ware zurückzutreten.

3.3     Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

4.       Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können heben die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung auf.

Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

5.       Zahlung

5.1     Unsere Zahlungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnunsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.

5.2     Waren, die geliefert werden, sind mit schriftlich vereinbarter Zahlungsart ohne Abzüge zahlbar.

5.3     Bei Überschreitung der Zahlungsziele sind wir berechtigt, Verzögerungszinsen in Höhe von 3% des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundensbank zu berechnen. Bei einer Lastschrift-Retoure berechnen wir 3,- EUR Rücklastschriftgebühren.

5.4     Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5.5     Nur unbestrittene und rechtskräftige festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

6.       Versand

6.1     Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.

6.2     Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen, dadurch bedingte Mehrkosten auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung gehen zu Lasten des Käufers.

7.       Gewährleistung

7.1     Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen.

7.2     Der Käufer hat die gelieferte bzw. übergebene Ware auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

7.3     Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt bzw. Übergabe der Ware bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt bzw. Übergage der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

7.4     Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandelung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis auf Kosten des Käufers zurückgesandt werden. Bei nicht freigemachter Rücksendung wird die Annahme verweigert.

8.       Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an den dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

 9.       Eigentumsvorbehalt

9.1     Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

9.2     Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

9.3     Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.

9.4     Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

9.5     Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

9.6     Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

 10.    Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung.

10.2  Bei allen aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz unserer gewerblichen Niederlassung zuständig, wenn der Besteller / Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

10.3  Es gilt ausschließlich das Recht Deutschlands. Die Anwendung ausländischen Rechts ist ausgeschlossen.

 11.    Unwirksamkeit von Teilen der Verkaufs- und Lieferbedingungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.